Empfehlungen für den Wiedereinstieg in organisierte Wanderungen in den Ortsgruppen und Landesverbänden
Die Corona-Pandemie betrifft trotz Lockerungen der Beschränkungen nach wie vor sehr stark unser Verbandsleben und die Ausübung des Wanderns in den Ortsgruppen (OG) und Landesverbänden (LV). Für die Wiederaufnahme gewohnter Aktivitäten fehlt derzeit noch eine klare allgemeingültige Linie, die für alle OG und LV in den 16 Bundesländern anwendbar ist. Es gibt viele länderspezifische Verordnungen, die einen Interpretationsspielraum eröffnen.
Selbstständigkeit und Verantwortung sind deshalb auf ganz besondere Weise gefragt. Eigenverantwortlichkeit steht an erster Stelle. Nutzen wir die wiedergewonnenen Freiheiten sorgsam für einen guten und verantwortungsvollen Wiedereinstieg ins Verbandsleben.
Ziel
Das vorliegende Schutzkonzept zeigt auf, wie der Natursport Wandern als Breitensport wieder betrieben werden kann. Dies alles gilt im Rahmen der aktuellen übergeordneten Infektionsschutzmaßnahmen (konkrete Maßnahmen siehe Leitfaden für Wanderleiter*innen, Trainer*innen C – Wandern und Teamer*innen und Leitfaden für Teilnehmende).
Zielgruppen
- Vorstände der OG und LV
- Bundesfachgruppe Wandern (BFG-W) und Bundeslehrteam Wandern (BLT-W)
- Wanderleiter*innen, Trainer*innen C – Wandern, Teamer*innen Rad/MTB, Teamer*innen BLT-W, sonstige Tourenführer*innen mit und ohne Lizenz
Grundsätzliches
- Eine Abwägung, ob, wann und welche organisierten Wanderungen wieder stattfinden können, ist von jeder OG / von jedem LV eigenständig zu treffen.
- Zu beachten ist, dass bei der Rückkehr zu einer „neuen“ Normalität je nach Bundesland unterschiedliche Vorschriften und Regelungen gelten. Diese verändern sich erfahrungsgemäß. Bitte informiert euch regelmäßig, um fehlerhaftes Handeln zu vermeiden!
Für die Planung des Wiedereinstiegs in die OG- / LV-Angebote sollen diese Hinweise unterstützen. Die folgende Checkliste gilt sowohl für offene Veranstaltungen als auch für feste Gruppen.
1. Abstimmung in den OG/LV
- Die Wiederaufnahme jeglicher Vereinsaktivitäten muss in den OG- bzw. LV-Vorständen beschlossen werden.
- Entscheidet gemeinsam, welche Aktivitäten wieder möglich sind und welche Gruppen sich unter welchen Bedingungen wieder treffen können.
- Überlegt, ob es besondere Regelungen für eure OG / euren LV braucht.
2. Rechtliche Regelungen im eigenen Bundesland prüfen
Jedes Bundesland hat seine eigenen Verordnungen. Prüft deshalb zunächst für euer Bundesland die derzeit gültigen Bestimmungen hinsichtlich Freizeit- und Vereinsaktivitäten. Bei Ausfahrten und Wanderfreizeiten gelten zusätzlich die Regelungen der Transit- und Zielorte.
Orientierung geben die Webseiten der jeweiligen Landesregierungen oder Kommunen (Städte, Landkreise, etc.). Weitere verlässliche Quellen sind die zuständigen Landessportbünde, für den Jugendbereich teils auch die Landesjugendringe.
- Ist eine Zusammenkunft im Vereins-/Breitensportkontext möglich?
- Wie viele Personen sind als Gruppe erlaubt?
- Wie sind die Regelungen für Outdooraktivitäten?
- Gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Personen?
- Für welche Bereiche gilt die Maskenpflicht?
3. Rechtliche Regelungen im Ziel-Bundesland / im Zielland prüfen
Plant ihr eine Wanderung in einem anderen Bundesland, gelten auch die dortigen Verordnungen. Bei geplanten Auslandsreisen solltet ihr auf jeden Fall die Webseite des Auswärtigen Amtes zu Rate ziehen. Dort findet ihr alle wichtigen Informationen zum jeweiligen Zielland inkl. Reisehinweisen und -warnungen. Auf absehbare Zeit macht dieser Check auch bei den Mitgliedsländern des Schengen-Raumes Sinn, da es von Land zu Land unterschiedliche Regularien gibt.
- Liegt eine Reisewarnung vor? Achtung: Reisehinweise und Reisewarnungen gelten u.U. auch für Reisen innerhalb Deutschlands.
- Ist die Grenze für touristische Zwecke geöffnet?
- Gibt es Quarantänevorschriften bei der Einreise ins Zielland oder der Rückreise nach Deutschland?
4. Rahmenbedingungen für organisierte Wanderungen prüfen
Allgemeines:
- Für den Wiedereinstieg eignen sich in erster Linie Wanderungen in Kleingruppen. Organisiert statt einer Tour in Großgruppe besser mehrere Touren in Kleingruppen!
- Wohnortnahe Tagestouren sind fürs Erste leichter zu realisieren als Fahrten mit Übernachtung.
- Aktivitäten von festen Gruppen haben den Vorteil, dass sich immer die gleichen Kontaktpersonen treffen und dass sich die Gruppenmitglieder bereits kennen und sich gegenseitig einschätzen können.
Anreise:
- Lässt sich die Anreise wie geplant durchführen?
- Sind Fahrgemeinschaften für private Zwecke erlaubt und wenn ja mit wieviel Personen und in welcher Personenzusammensetzung?
- Lassen sich öffentliche Verkehrsmittel - außerhalb der Stoßzeiten - nutzen?
- Ist die jeweilige Wanderung unter Naturschutzaspekten vertretbar, wenn alle Teilnehmenden jeweils im eigenen PKW anreisen müssen?
Übernachtung:
- Ist die gebuchte Unterkunft geöffnet? Nutzt nach Möglichkeit unsere Naturfreundehäuser!
- Kommt die Gruppe dort trotz reduzierter Belegungszahlen unter?
- Sind die Gast- und Gruppenräume groß genug, um sich dort als Gruppe aufhalten zu können?
5. Besondere Regeln zur Wanderführung in Coronazeiten
- Klärt, ob die verantwortlichen Tourenführer*innen unter den aktuellen Bedingungen die OG- /LV-Wanderungen durchführen wollen und können und ob sie eventuell zu einer Risikogruppe gehören, die nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen eingesetzt werden kann.
- Klärt, ob bereits angemeldete Personen weiter an der Wanderung teilnehmen wollen und können.
- Passt den Leitfaden für Wanderleiter*innen, Trainer*innen C – Wandern, Teamer*innen und sonstige Tourenführer*innen und den Leitfaden für Teilnehmende auf den Bedarf in eurer OG / eurem LV an.
- Stellt den Wanderleiter*innen, Trainer*innen C – Wandern, Teamer*innen sowie sonstigen Tourenführer*innen und den Teilnehmenden den jeweiligen Leitfaden zur Verfügung und stellt die Einhaltung sicher.
Grundregeln für den Natursport Wandern
- Reduziert eure Risikobereitschaft! Bleibt bei Unternehmungen in der freien Natur deutlich unterhalb der persönlichen Leistungsgrenze. Bedenkt die coronabedingten Risiken und Erschwernisse bei Rettungseinsätzen sowie die zusätzliche Belastung der Krankenhäuser!
- Wandert nur in erlaubten Kleingruppen; führt Wanderungen nur in der von den Behörden zugelassenen Personenanzahl und Personenzusammensetzung durch; Begrüßungen, Besprechungen etc. im Freien nur mit Einhaltung der Mindestabstände; meidet stark frequentierte Gegenden und Touren sowie Grenzübertritte bis zur Wiedereinführung der Personenfreizügigkeit im Schengen-Raum.
- Haltet mindestens 1,5 m Abstand, verwendet Mund-Nasen-Schutz, wenn in Ausnahmefällen der Mindestabstand von 1,5 m unterschritten werden muss.
- Unterlasst gewohnte Kontakt-Rituale, z. B. Händeschütteln, Umarmungen, Küsse, Trinkflaschen teilen, etc.
- Nehmt Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel mit! Neben der allgemeinen Notfallausrüstung gehören Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel für die nächste Zeit immer in den Rucksack.
- Tragt Mund-Nasen-Schutz bei erlaubten Fahrgemeinschaften; führt Fahrgemeinschaften nur in der von den Behörden zugelassenen Personenanzahl und Personenzusammensetzung durch; bevorzugt Anreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln - wenn gering frequentiert; verwendet Mund-Nasen-Schutz.
- Im Notfall wie immer als Ersthelfer nach den allgemein üblichen Erste-Hilfe-Richtlinien vorgehen und zusätzlich einen Mund-Nasen-Schutz verwenden.
Download Corona-Schutz- und Hygienekonzept der Bundesfachgruppe Wandern